Amtshaftung und Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff.
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SEBI: Ser 490-23
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Zusammenfassung
Vermehrte Eingriffe des Staates in die Rechtsgüter des Bürgers hatten die Forderung nach mehr und besserer Entschädigung zur Folge. Durch die Einführung des Instituts des "enteignungsgleichen Eingriffes" wurden nunmehr rechtswidrig-schuldhafte und rechtswidrig-schuldlose Eingriffe eines Hoheitsträgers in vermögenswerte Rechte sowie die rechtswidrige Anwendung eines verfassungsmäßigen Enteigungsgesetzes erfaßt. Der enteignungsgleiche Eingriff tritt dabei eigenständig neben die bereits bestehende Amtshaftung. Dieses Nebeneinander von Amtshaftung und Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff steht aber in einem offenen Widerspruch zum überkommenen System staatlicher Ersatzleistungen. Die Arbeit macht daher den Versuch einer dogmatischen Einordnung zwischen beiden Instrumentarien. Ausgehend von einer historisch-dogmatischen Betrachtungsweise werden die geschichtlichen Wurzeln der Amtshaftung der Entschädigung für rechtswidrige Eingriffe untersucht. kp/difu
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Amtshaftung, Staatshaftung, Beamter, Entschädigung, Enteignungsgleicher Eingriff, Rechtswidrigkeit, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte
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Berlin:Duncker & Humblot (1965), 194 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1965)
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Amtshaftung, Staatshaftung, Beamter, Entschädigung, Enteignungsgleicher Eingriff, Rechtswidrigkeit, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte
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Schriften zum öffentlichen Recht; 23