Kampfansage. Frankreich geht gegen die Schwarzarbeit vor.
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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Abstract
Schwarzarbeit ist in Frankreich gesetzlich verboten. Dennoch gibt es nach Schätzungen des französischen Arbeitsministeriums rd. 1,5 Mio. Schwarzarbeiter mit steigender Tendenz. Durch Schwarzarbeit entstehen in Frankreich jährlich Löhne in Höhe von 50 Mrd. Franc. Der Bericht befasst sich insbesondere mit der problematischen Abgrenzung von Schwarzarbeit und Feierabendarbeit bzw. Nachbarschaftshilfe und deren Auswüchsen der Schwarzarbeit in Frankreich. Ferner geht er ein auf die zwischenzeitlich verschärften Strafen für Schwarzarbeit und nimmt einen Vergleich zwischen der Situation in der Bundesrepublik Deutschland vor. (hb)
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Keywords
Arbeitslosigkeit, Wirtschaftszweig, Bekämpfung, Schwarzarbeit, Verbot, Umfang, Strafe, Wirtschaft, Allgemein
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Gemeinnütziges Wohnungswesen 38(1985), Nr.12, S.759
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Arbeitslosigkeit, Wirtschaftszweig, Bekämpfung, Schwarzarbeit, Verbot, Umfang, Strafe, Wirtschaft, Allgemein