Enteignungsrecht - Schadensersatz bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit. Art.34 GG., § 839 BGB; " 35 BBauG. BGH, Urteil vom 10.7.1980 - III ZR 23/79, OLG Karlsruhe.
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1983
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Zu den Pflichten eines Gemeindebeamten bei der Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks. Der Beamte muss die Auskunft, die er erteilt, richtig, klar, unmissverständlich und vollständig geben, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann. Diese Amtspflicht besteht gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird. Für die Frage, ob eine amtliche Auskunft richtig oder sachgerecht ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sie vom Empfänger aufgefasst wird und werden kann und welche Vorstellungen zu erwecken sie geeignet ist. rh
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Schlagwörter
Recht , Eigentum , Enteignung , Grundstück , Bebaubarkeit , Außenbereich , Auskunft , Amtshaftung , Rechtsprechung , BGH-Urteil
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Baurecht 12(1981)Nr.1, S.61-65, Lit.
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Recht , Eigentum , Enteignung , Grundstück , Bebaubarkeit , Außenbereich , Auskunft , Amtshaftung , Rechtsprechung , BGH-Urteil