Ausgestaltung und Anwendung des Planungs-, Bau- und Umweltrechts in den neuen Bundesländern.

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SEBI: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

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Zusammenfassung

Die Vorschriften des Planungs-, Bau- und Umweltrechts gelten, einzeln oder in ihrer Zusammenfassung, als zunehmend unübersichtlich und daher schwer anwendbar.Der Aufsatz geht dieser These unter dem Blickwinkel möglicher Vereinfachung und Bereinigung nach, die vor allem in den neuen Bundesländern eine Verfahrensbeschleunigung und größere Rechtssicherheit ermöglichen sollen.Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß während Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht von Teilbereichen abgesehen rechtssystematisch klar und durch die Praxis umsetzbar sind, im Umweltrecht diesbezüglich Schwächen festzustellen sind.Das Immissionsschutzrecht, Bodenschutzrecht, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht sowie die UVP werden dabei angesprochen.Die Rechtsanwendung erfordert zunehmend den entsprechend ausgebildeten Planer, zum Beispiel den Stadtplaner mit Kenntnissen des Planungs- und Verwaltungsrechts.(wb)

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Bauordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Landschaftsplanung, Naturschutz, Bodenschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetzestext, Rechtsunsicherheit, Planer, Umweltrecht, Rechtsanwendung, Gesetzesvollzug, Recht, Planungsrecht

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Umwelt- und Planungsrecht, München 11(1991), Nr.10, S.361-366, Lit.

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Baurecht, Bauordnungsrecht, Verwaltungsrecht, Denkmalschutz, Immissionsschutz, Landschaftsplanung, Naturschutz, Bodenschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Gesetzestext, Rechtsunsicherheit, Planer, Umweltrecht, Rechtsanwendung, Gesetzesvollzug, Recht, Planungsrecht

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