Jugendhilfe und Jugendgesetzgebung seit 1900.
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SEBI: 79/4610
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Abstract
Vorwiegend unter dem Aspekt der rechtlichen Entwicklung wird ein Abriß der Geschichte der Jugendhilfe in Deutschland von der Jahrhundertwende bis 1945 und danach in der BRD gegeben.Unter diesem Ansatzpunkt wird neben der freien Jugendhilfe zentral die öffentliche Jugendhilfe betrachtet.Im Mittelpunkt der Rechtsanalyse steht das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), in dem der Bereich Jugendhilfe 1922 seine erste, damals als vorläufig angenommene, gesetzliche Form erhielt, die im wesentlichen jedoch bis zur zweiten Kodifizierung des Jugendhilferechts 1973/74 bewahrt wurde.Als noch immer aktuelle Probleme und Widerstände werden u.a. hervorgehoben, daß es zur Jugendhilfe keine eindeutig umrissene Rechtsmaterie und kein eindeutig bestimmtes Rechtsgebiet gibt, daß der Erziehungsbereich Jugendhilfe mit dem Elternrecht kollidiert, ebenso wie sich freie Jugendhilfe und Kommunen gegen öffentliche Jugendhilfe wehren, letztere hauptsächlich aus Kostengründen.
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Jugendhilfe, Gesetzgebung, Fürsorge, Rechtsgeschichte, Sozialwesen
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Göttingen: Vandenhoeck (1978), 255 S., Lit.; Reg.
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Jugendhilfe, Gesetzgebung, Fürsorge, Rechtsgeschichte, Sozialwesen
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Uni-Taschenbücher; 794