Jugendhilfe und Jugendgesetzgebung seit 1900.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 79/4610

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Vorwiegend unter dem Aspekt der rechtlichen Entwicklung wird ein Abriß der Geschichte der Jugendhilfe in Deutschland von der Jahrhundertwende bis 1945 und danach in der BRD gegeben.Unter diesem Ansatzpunkt wird neben der freien Jugendhilfe zentral die öffentliche Jugendhilfe betrachtet.Im Mittelpunkt der Rechtsanalyse steht das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), in dem der Bereich Jugendhilfe 1922 seine erste, damals als vorläufig angenommene, gesetzliche Form erhielt, die im wesentlichen jedoch bis zur zweiten Kodifizierung des Jugendhilferechts 1973/74 bewahrt wurde.Als noch immer aktuelle Probleme und Widerstände werden u.a. hervorgehoben, daß es zur Jugendhilfe keine eindeutig umrissene Rechtsmaterie und kein eindeutig bestimmtes Rechtsgebiet gibt, daß der Erziehungsbereich Jugendhilfe mit dem Elternrecht kollidiert, ebenso wie sich freie Jugendhilfe und Kommunen gegen öffentliche Jugendhilfe wehren, letztere hauptsächlich aus Kostengründen.

Description

Keywords

Jugendhilfe, Gesetzgebung, Fürsorge, Rechtsgeschichte, Sozialwesen

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Göttingen: Vandenhoeck (1978), 255 S., Lit.; Reg.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Jugendhilfe, Gesetzgebung, Fürsorge, Rechtsgeschichte, Sozialwesen

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Uni-Taschenbücher; 794