Urheberrechtlicher Schutz von planmäßig festgehaltenen sowie ausgeführten Werken der Baukunst.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/1364

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DI
S

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Abstract

Die Dissertation befaßt sich mit der Frage, inwieweit Baupläne und ausgeführte Bauwerke gesetzlich als urheberrechtlich geschützte Werke der Baukunst angesehen werden. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Werkbegriff prüft die Autorin, welche Auswirkungen der Urheberrechtsschutz bei planmäßig festgehaltenen Werken der Baukunst auf die jeweiligen Verwendungsbefugnisse des Werkbestellers hat. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Besteller (Bauherrn) und Schöpfer (Architekt) sowie die Regelungen bei Architekturwettbewerben werden ebenfalls in diesem Zusammenhang erörtert. Die Untersuchung endet mit der Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz bei ausgeführten Werken der Baukunst, insbesondere wenn die Änderung oder Vernichtung der Bauten durch den Eigentümer in Sicht ist. kirs/difu

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517 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1985