Rechtsprobleme beim Vollzug von Bürgerentscheiden.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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Abstract

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben sich als fester Bestandteil der kommunalen Willensbildung etabliert. Hat das Gemeindevolk erst einmal entschieden, wird das Abstimmungsergebnis in der Regel politisch akzeptiert und umgesetzt. Einzelfälle - wie jüngst die Auseinandersetzung um den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden - geben aber Anlass, die Frage zu untersuchen, ob und inwieweit rechtlich eine Pflicht zum Vollzug eines erfolgreichen Bürgerentscheids besteht und wer diese Pflicht ggf. durchsetzen kann. difu

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 17

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S. 740-743

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