Der Fahrlässigkeitsbegriff bei den Umweltdelikten vor dem Hintergrund des Technikrechts - dargestellt an den Straftatbeständen der Gewässerverunreinigung und des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen gemäß §§ 324, 326 StGB.

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Köln

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ZLB: 2000/3235

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Aufgrund der Vielzahl von Umweltverschmutzungen ist es geboten, dass die moderne Gesellschaft nicht nur die Technik fördert, sondern auch rechtliche Regelungen bereitstellt, um Sicherheit im Umgang mit der Technik zu gewährleisten. Das deutsche Recht kennt umfassende Vorschriften zum Schutz der Umwelt im Sicherheits- und Umweltrecht sowie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Neben dem Umweltverwaltungsrecht ist das Strafrecht ein wichtiges Instrument, Rechtsgüter vor Gefahren der Technik zu schützen. Thema der Studie ist es die Frage zu beantworten, ob und in welchem Umfang die technischen Regelungen und verwaltungsrechtlichen Unterhaltungs- und Verwaltungspflichten, die in behördlichen Genehmigungsbescheiden umgesetzt worden sind, auch den strafrechtlichen Sorgfaltsanforderungen entsprechen. kirs/difu

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XXVII, 264 S.

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