Das neue Vergaberecht bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen. Verdingungsordnung für Leistungen (VOL). Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).

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Berlin

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ZLB: 98/1629

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RE

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Abstract

In der EU werden jährlich öffentliche Aufträge im Wert von 720 Mrd. ECU vergeben. Das Vergabevolumen der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentliche Unternehmen) wird in Deutschland auf 8 bis 10 % des Bruttoinlandsprodukts geschätzt. Allein von Dienststellen des Bundes werden Aufträge im Wert von ca. 38 Mrd. DM erteilt. Der Anteil der Dienstleistungsaufträge beträgt mit steigender Tendenz ungefähr ein Drittel. Die Autorin behandelt folgende Fragen: Nach welchen Kriterien vergibt die öffentliche Hand ihre Dienstleistungsaufträge? Welche Formalien und Besonderheiten sind im Vergabeverfahren vom öffentlichen Auftraggeber und vom Bieter zu beachten? Hat der Unternehmer bzw. Selbständige einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Vergabeentscheidung? Kann er Schadenersatz für eine fehlerhafte Auftragsvergabe verlangen? Diese und andere Fragen stellen sich, wenn ein Unternehmer bzw. Freiberufler erfolgreich am Wettbewerb um öffentliche Aufträge teilnehmen will. In Zukunft wird durch die Öffnung des Marktes für europäische Konkurrenzunternehmen ein härterer Konkurrenzdruck herrschen. Zugleich eröffnen sich erstmals aufgrund EG-Rechts gleiche Chancen gegenüber europäischen Mitbewerbern bei der Auftragsvergabe im Ausland. difu

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XI, 344 S.

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