Die Finanzierung der Althausrenovierung nach dem Ersten Weltkrieg. Ein ungelöstes Problem der Weimarer Wohnungspolitik.
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1988
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SEBI: Zs 1505-27,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Obwohl die amtliche Wohnungspolitik in Deutschland der Erhaltung des knappen Altwohnraums nach dem Ersten Weltkrieg erklärtermaßen den gleichen Stellenwert einräumte, genoß die Neubauförderung in der Praxis eindeutigen Vorrang. Bis zur Mitte der zwanziger Jahre blieb die Förderung dringender Instandsetzungsarbeiten fast ausschließlich der Initiative einzelner Kommunalverwaltungen überlassen. Deren finanzielle Möglichkeiten allerdings waren äußerst begrenzt. Daher beschleunigte sich der Verfall des seit langem vernachlässigten Althausbestands in einem Maße, das die - mit einem beispiellosen Subventionsaufwand erkauften - Erfolge des Sozialen Wohnungsbaus im Kampf gegen die zahlenmäßige "Wohnungsnot" zusehends wieder in Frage zu stellen drohte. Diese Entwicklung war nicht zuletzt auch eine Konsequenz des gebrochenen Verhältnisses der Weimarer Wohnungspolitiker, Architekten und Städteplaner zur überkommenen Bausubstanz. Erst 1925/26 gaben Reich und Länder auf Drängen der Kommunen einen kleinen Teil des Hauszinssteueraufkommens für Instandsetzungsdarlehen frei. Durch die wenig später eröffnete Möglichkeit jedoch, die Aufwendungen für "Reparaturhypotheken" von der Hauszinssteuerschuld abzusetzen, entstanden den Gemeinden bereits so erhebliche Einnahmeausfälle zu Lasten ihrer Neubauprogramme, daß sie von dieser Möglichkeit nur in geringem Umfang Gebrauch machten. difu
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 27(1988), S. 85-107, Lit.