Mieten und Mietbelastung nach Bestandsveränderungen im älteren Geschoßwohnungsbestand.

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Bonn

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0303-2493

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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IfL: Z 73 - 1997,11/12

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Abstract

Der ältere Geschoßwohnungsbestand der neuen Bundesländer befindet sich zum Untersuchungszeitpunkt 1995 in einem Übergangsstadium von staatlicher Reglementierung zum Vergleichsmietensystem. Die dringend notwendige Modernisierung des abgefilterten älteren Geschoßwohnungsbestandes erzeugt nach dem Miethöhegesetz Modernisierungsumlagen, die zunehmend miethöhebestimmend wirken. Für vollmodernisierte Wohnungen sind bereits 9,48 DM/qm Wohnfläche - insbesondere wegen des darin enthaltenen Modernisierungszuschlages von 2,54 DM pro qm Wohnfläche - zu zahlen. Die Mietbelastung der Haushalte (bruttokalt) beträgt im Durchschnitt 20,1 %, in vollmodernisierten Wohnungen 22,5 %. Da Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen seit 1992 für jede Wohnung der Panelstichprobe analysiert werden können, ist es möglich, die in diesem Zeitraum je Wohnung entstandenen Mietsteigerungen zu beobachten. Die von 1992 bis 1995 modernisierten Wohnungen liegen Ende 1995 in ihrem Mietenniveau gut 30 % über den (nicht modernisierten) Substandardwohnungen. Geht man von bestimmten Prämissen bezüglich Modernisierung, Mietsteigerung, Einkommensentwicklung etc. aus, so lassen sich für 1998 Prognosewerte für Mieten und Mietbelastungen aufstellen. Die Miete je m¦ Wohnfläche liegt danach 23,1 % über dem Wert von 1995, die Mietbelastung steigt von ca. 20 auf 23,4 % bruttokalt. In den im Zeitraum 1995 bis 1998 modellhaft modernisierten Wohnungen steigt die Belastung auf gut 26 %, was auch vor dem Hintergrund steigender warmer Betriebskosten als sehr hoch erscheint. - (n.Verf.)

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Nr. 11/12

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S. 815-836

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