Kommunale Selbstverwaltung und denkmalrechtliche Anordnungen.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: 4-Zs 388
IRB: Z 955
IRB: Z 955
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Abstract
Das Denkmalschutzrecht ist historisch gewachsenes staatliches Aufgabenrecht. Soweit die Gemeinden nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder in den Vollzug des Denkmalschutzes eingebunden werden, nehmen sie Auftragsangelegenheiten oder Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Sie unterliegen daher dem umfassenden Weisungsrecht der Fach- bzw. Sonderaufsichtsbehörden. Der Beitrag untersucht das sich daraus ergebende Spannungsverhältnis zwischen denkmalschutzrechtlichen Anordnungen und kommunalem Selbstverwaltungsrecht. Besondere Bedeutung hat die Frage nach etwaigen Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden. difu
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 1
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S. 18-24