Befristeter Endspurt oder entfristeter Dauerläufer? Bauen im Außenbereich nach Paragraf 13b BauGB.
Alternative Kommunalpolitik
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Bandtitel
Herausgeber
Alternative Kommunalpolitik
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Bielefeld
Sprache
ISSN
0941-9225
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 740 ZB 6736
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Durch die letzte große Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) wurde das Urbane Gebiet für eine verstärkte Innenentwicklung durchgesetzt. Gleichzeitig wurde mit Paragraf 13b durchgesetzt, dass für den Wohnungsbau Aufstellungsbeschlüsse für Außenbereichs-Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren erlaubt sind. Die Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne nach BauGB 13b unterliegen einer Befristung bis zum 31.12.19. In einigen Bundesländern wird bereits an einer Entfristung bis hin zu einer Dauerlösung gearbeitet. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag über die bisherigen Erfahrungen mit Bebauungsplänen nach BauGB 13b berichtet. Untersucht wurden 105 Bebauungspläne im gesamten Bundesgebiet. Die Untersuchung hat gezeigt, dass mit rund 28 Wohnungen je B-Plan der Aufwand groß, der Effekt für den dringend benötigten Wohnungsbau aber gering ist. Kleine Plangebiete unterliegen dem Verdacht unzulässiger Willkürplanung, große eignen sich nicht für Verfahrensvereinfachungen. Nur mittlere Größen erscheinen praktikabel. Weiterhin wird ausgeführt, dass durch die Umnutzung von Ackerland in Bauland die Zersiedelung auf dem flachen Land weiter vorangetrieben wird und der in Paragraf 1a BauGB geforderte sparsame Umgang mit Grund und Boden nicht erfüllt ist. Der Verzicht auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich ist im Innenbereich von Nutzen, kann aber im Außenbereich Schaden anrichten.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Fachzeitschrift für alternative Kommunalpolitik : AKP : Fachzeitschrift
Ausgabe
Nr. 3
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Seiten
S. 52-53