Schadenersatz bei Nichtannahme des Rufs.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Die Hochschulen wollen den besten Bewerber für eine Professorenstelle gewinnen. Sie kommen den Wünschen der Bewerber entgegen und die Bewerber entscheiden sich für die Hochschule, die ihnen das interessanteste Angebot macht. Dabei könnten die Hochschulen jedoch nicht nur mit guten Angeboten, sondern auch mit der Drohung, bei Nichtannahme der Ernennungsurkunde Schadensersatz zu fordern, punkten.
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Die Öffentliche Verwaltung : DÖV; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
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Nr. 3
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S. 107-111