Reichweite und Grenzen des baurechtlichen Bestandsschutzes.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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RE
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Abstract
Probleme im Zusammenhang mit dem Bestandsschutz baulicher Anlagen sind in der Praxis häufig. Dabei haben sich im Laufe der Jahrzehnte verschiedene Spielformen des Bestandsschutzes entwickelt, denen unterschiedliche Bedeutung zukommt, angefangen von der bloßen Abwehrfunktion gegenüber einschränkenden Anforderungen der Behörden bis hin zu echten Genehmigungsansprüchen. Aufgrund der Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 Abs. 1 GG, die mit dem sog. Nassauskiesungsbeschluss vom 15.7.1981 ihren Anfang nahm, ist es erforderlich, auch beim baurechtlichen Bestandsschutz umzudenken. Das betrifft nicht nur dessen dogmatische Herleitung, sondern auch und gerade die Voraussetzungen für dessen Begründung. Damit einhergehend ergeben sich auch neue Ansätze für Umfang und Reichweite des baurechtlichen Bestandsschutzes, die es erforderlich machen, alte Lösungsansätze nicht nur kritisch zu hinterfragen, sondern - zumindest teilweise - auch aufzugeben.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 17
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S. 517-530