Schutz der Umgebung vor Störfallauswirkungen bei Bebauungsplanung und Baugenehmigungserteilung.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Die Vorschrift des § 50 BlmSchG ist seit langem Gegenstand juristischer Kontroversen. Zwar hat die Rechtsprechung zur Auslegung dieser Vorschrift bereits wesentliche Beiträge geliefert, die in der Fachliteratur auch verbreitet auf Zustimmung gestoßen sind. Eine vollständige Beilegung rechtlicher Beurteilungsdivergenzen ist jedoch bisher nicht gelungen. Die Divergenzen betreffen sowohl die korrekte Umsetzung europarechtlicher Vorgaben als auch - teilweise damit zusammenhängend - die Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum planungsbezogenen Störfallschutz besteht Anlass, sich der Bedeutung und Reichweite des § 50 BImSchG neu zu vergewissern.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 9

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S. 532-539

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