Das Recht der Sportverbände. Eine entwicklungsgeschichtliche und rechtstatsächliche Untersuchung zum Verbandsgefüge und Satzungswerk der deutschen Sportverbände.

Lohbeck, Eckhart
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1971

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SEBI: 72/2586

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Den Idealvereinen, damit auch den Sportvereinen, ist bei der Gestaltung ihrer Satzung ein breiter Spielraum gelassen. Der Gesetzgeber hat sich dieser Materie bisher wenig angenommen. Das BGB unterscheidet nicht zwischen Vereinen natürlicher Personen und den Verbänden dieser Vereine, wohl aber die Rechtswirklichkeit. Die Studie greift diese Unterscheidung auf und macht sie zum Ausgangspunkt einer Analyse der Entwicklung, die sich aus der Vereins- und Satzungsfreiheit im Bereich Sport seit 1816 ergeben hat. Die Voraussetzungen des rechtlichen Freiraumes, daß Beitritts-und Austrittsfreiheit ein inneres, die Gründungsfreiheit für Konkurrenzverbände ein äußeres Regulativ seien, erscheint nach der Untersuchung für die heutigen Verbände fragwürdig im Verbandsgefüge ist eine mächtige Konsolidierung festzustellen sowie eine starke Konzentration. Die Einheitsverbände des Dritten Reichs sind praktisch wiedererstanden, die fachlichen und regionalen Zuständigkeiten zur Verwaltung des Vereinssports sind lückenlos unter ihnen aufgeteilt - wer sich ihnen nicht unterwirft, ist praktisch von jedem Sportverkehr ausgeschlossen. Zur Überprüfung und Sanktionierung haben die Verbände ein umfassendes mehrstufiges und wohlqegliedertes System privater Verwaltung und Gerichtsbarkeit eingerichtet, das sich über das qanze Staatsgebiet zieht.

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Marburg: Symon (1971) III, 154 S., Lit.(phil.Diss.; Marburg 1971)

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