Zur Frage der Kommunalbeiträge, insbesondere der Kanalbaubeiträge (§ 11 HessKAG).

Schickedanz, Erich
Kohlhammer
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2014

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Kohlhammer

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

0342-5592

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 750 ZB 6805
BBR: Z 477

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Unter "kommunalen Abgaben" versteht man Steuern, Gebühren und Beiträge (so § 1 HessKAG vom 17. März 1970). Steuern sind Zahlungen der Bürger, für die sie keine Gegenleistung erhalten (§§ 7, 8 KAG). Gebühren sind als Verwaltungsgebühren Gegenleistungen der Bürger für Verwaltungstätigkeiten (§ 9 KAG) oder als Benutzungsgebühren Gegenleistungen für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (§ 10 KAG). Darüber hinaus gibt es noch die Heranziehungsform des Beitrags. Gemäß § 11 Abs. 1 KAG können die Gemeinden zur Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung öffentlicher Einrichtungen Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen nicht nur vorübergehende Vorteile bietet. Die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen der Norm sollen im Beitrag untersucht werden.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Verwaltungsrundschau

Ausgabe

Nr. 1

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 7-12

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen