Kumulierende Vorhaben i.S.d. § 10 Abs. 4 UVPG.

Heymanns
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Heymanns

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Um eine Umgehung von UVP-Pflichten (Umweltverträglichkeitsprüfung) durch eine Aufspaltung von Vorhaben zu verhindern und die Umweltauswirkungen von Vorhaben derselben Art umfassend im Zulassungsverfahren prüfen zu können, sieht das UVP-Recht vor, dass die Umweltauswirkungen sog. kumulierender Vorhaben bei der Vorhabenzulassung wie ein Vorhaben betrachtet werden müssen. Die Anwendung der Kumulationsregelungen des UVP-Rechts bereitet in der Praxis häufig nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Neben der Komplexität der Bestimmungen der §§ 10 bis 12 UVPG ist Grund dafür vor allem, dass nicht selten Unklarheiten darüber bestehen, ob überhaupt eine Kumulation von Vorhaben gegeben ist. Der Beitrag befasst sich mit dieser Frage.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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Nr. 9

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S. 535-542

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