Die Schulaufsicht im Reformwerk des Johann Ignaz von Felbiger - 1724-1788. Schule, Kirche und Staat in Recht und Praxis des aufgeklärten Absolutismus.
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SEBI: 77/839
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Zusammenfassung
Felbiger entwarf für die katholischen niederen Schulen der im Verlauf des Siebenjährigen Krieges preußisch gewordenen Provinz Schlesien im Auftrage des preußischen Staates ein Schulgesetz als Grundlage für die von Staat und Kirche betriebene Reform des Elementarschulwesens; 1765 erhielt es als ,,Königlich preußisches General-Land-Schul-Reglement für die Römisch-Katholischen in Städten und Dörfern des souveränen Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glatz'' die Approbation. 1774 gab der König auf Bitten Maria Theresias Felbiger für Österreich frei; das Ergebnis war die ,,Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämmtlichen Kaiserl. Königl. Erbländern''. Felbiger, also ein Theologe, Prälat und Ordensmann, konzipierte im Auftrage des Staates die Grundsätze für die Reform der Schule (für Unterricht, Lehrerbildung, Schulverwaltung und Leitung) in der Form von umfassenden Schulordnungen. Dieser Vorgang ist kennzeichnend für den ,,Ort'' der Schule in dieser Zeit und für die Kompetenzverteilung im Schulwesen der Aufklärungsepoche.
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Schulaufsicht, Absolutismus, Aufklärung, Institutionengeschichte, Schule, Landesgeschichte, Geschichte, Verwaltung
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Paderborn: Schöningh (1976), 427 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1974/75)
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Schulaufsicht, Absolutismus, Aufklärung, Institutionengeschichte, Schule, Landesgeschichte, Geschichte, Verwaltung
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Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft; 18