Die Schulaufsicht im Reformwerk des Johann Ignaz von Felbiger - 1724-1788. Schule, Kirche und Staat in Recht und Praxis des aufgeklärten Absolutismus.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 77/839

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Felbiger entwarf für die katholischen niederen Schulen der im Verlauf des Siebenjährigen Krieges preußisch gewordenen Provinz Schlesien im Auftrage des preußischen Staates ein Schulgesetz als Grundlage für die von Staat und Kirche betriebene Reform des Elementarschulwesens; 1765 erhielt es als ,,Königlich preußisches General-Land-Schul-Reglement für die Römisch-Katholischen in Städten und Dörfern des souveränen Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glatz'' die Approbation. 1774 gab der König auf Bitten Maria Theresias Felbiger für Österreich frei; das Ergebnis war die ,,Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämmtlichen Kaiserl. Königl. Erbländern''. Felbiger, also ein Theologe, Prälat und Ordensmann, konzipierte im Auftrage des Staates die Grundsätze für die Reform der Schule (für Unterricht, Lehrerbildung, Schulverwaltung und Leitung) in der Form von umfassenden Schulordnungen. Dieser Vorgang ist kennzeichnend für den ,,Ort'' der Schule in dieser Zeit und für die Kompetenzverteilung im Schulwesen der Aufklärungsepoche.

Beschreibung

Schlagwörter

Schulaufsicht, Absolutismus, Aufklärung, Institutionengeschichte, Schule, Landesgeschichte, Geschichte, Verwaltung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Paderborn: Schöningh (1976), 427 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1974/75)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Schulaufsicht, Absolutismus, Aufklärung, Institutionengeschichte, Schule, Landesgeschichte, Geschichte, Verwaltung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries

Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft; 18