Bestandsschutz und befristete Mietverhältnisse.

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ZZ

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Zusammenfassung

Den Bestandsschutz, den ein Mietverhältnis über Wohnraum genießt, erstreckt sich grundsätzlich nicht nur auf Verträge, die auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen sind, sondern erfasst auch solche, die nach dem Willen der Mietvertragsparteien bei Abschluss des Vertrages nur eine zeitlich begrenzte Laufzeit haben sollen. Die Vorschrift ist in Art. 2 des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes enthalten. Der Autor erläutert nahezu alle Probleme, die in diesem Zusammenhang mit der zur Wiederbelebung des privaten Mietwohnungsbaus diskutierten Änderung des Mietrechts anstehen. So auch die Möglichkeit der Vereinbarung von befristeten Mietverhältnissen, ohne das Recht des Mieters ein Fortsetzungsverlangen geltend machen zu können. Analysiert wird der eigentliche Bestandsschutz, wobei auch anhand der Rechtsprechung Lösungsvorschläge aufgezeigt werden. rh

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Bestandsschutz, Kündigung, Wohnraumkündigung, Kündigungsschutz, Sozialklausel, Mietverhältnis

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 33(1981)Nr.4, S.86, 88-89

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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Bestandsschutz, Kündigung, Wohnraumkündigung, Kündigungsschutz, Sozialklausel, Mietverhältnis

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