Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Kommunen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: R 644/7
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RE
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Abstract
Mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beginnt ein neues datenschutzrechtliches Zeitalter. Die Umsetzung der DSGVO in den Kommunen und bei den sonstigen öffentlichen Stellen ist nicht nur mit grundlegenden Änderungen der Strukturen und Prozesse verbunden. Künftig müssen die Bürger auch detailliert darüber informiert werden, welche persönlichen Daten gespeichert und für welche Zwecke diese genutzt werden. Bei Verstößen können Bußgelder festgesetzt werden, die Kontrollmöglichkeiten wurden erheblich ausgeweitet und die Aufsichtsbehörden können direkte Anordnungen per Verwaltungsakt erlassen sowie Zwangsgelder androhen. Die Verantwortung für den Datenschutz liegt nun bei den Behördenleitungen, also bei den Landräten und (Ober-)Bürgermeistern. Die Kommune muss einen Datenschutzbeauftragten benennen, der überwachend und beratend tätig ist.
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48 S.
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Die Fundstelle; Sonderh.