Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nach Art. 21 der Bayerischen Gemeindeordnung - unter besonderer Berücksichtigung der Probleme der Vergabe von Standplätzen auf Volksfesten.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Regensburg
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: R 640/104
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
RE
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Arbeit hat die Zulassung zu Volksfesten als öffentliche Einrichtungen der Gemeinde zum Gegenstand. Ausgangspunkt ist dabei Art. 21 der Bayerischen Gemeindeordnung, der in Abs. 1 S. 1 das Recht der Gemeindeangehörigen normiert, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften zu benutzen. Die Probleme der Standplatzvergabe auf Volksfesten werden also im Kontext des Rechts der kommunalen öffentlichen Einrichtungen untersucht. Die Zulassung zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen stellt eine klassische Problemstellung der kommunalen Praxis dar. Ausgehend von den allgemeinen Rechtsfragen, die der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen aufwirft, beschäftigt sich die Arbeit speziell mit den Problemen der Zulassung von Schaustellern zu kommunalen Volksfesten und den in diesen Fällen auftretenden Besonderheiten. Den Aufbau der Erörterungen gibt dabei im Wesentlichen Art. 21 BayGO mit seinen Anspruchsvoraussetzungen und der normierten Rechtsfolge vor. Bevor der Zugangsanspruch und die Zulassungsentscheidung als eigentlicher Kern der Arbeit näher untersucht werden, muss zunächst das Volksfest in den Kreis der öffentlichen Einrichtungen eingeordnet und die Voraussetzungen des Zugangsanspruches geklärt werden. Die Thematik dieser Arbeit hat große rechtspraktische Bedeutung. Die Vielzahl voll neueren Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Zulassungspraxis der Gemeinden bei der Veranstaltung von Volksfesten befassen, zeigt, dass auch größere Gemeinden mit den komplexen Rechtsfragen, die sich in diesem Bereich stellen, oftmals überfordert sind und nach Orientierungshilfen verlangen. Ein Grund mehr, sich mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Standplatzvergabe bei Volksfesten näher zu beschäftigen.
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
209 S.