Rechtshistorische und dogmatische Untersuchung der Schafweide auf dem Listland/Sylt

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SEBI: 76/3074

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Abstract

Das "Recht der freien Schafweide'' ist eine regional bedingte Besonderheit, die den Listlandeigentümern seit Urzeiten gestattet, ihre Schafe ungehindert, nicht durch Zäune oder Aufsicht beschränkt, zu weiden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß den durch die frei weidenden Schafe beeinträchtigten Grundstückseigentümern der Abwehranspruch des § 1004 Abs. 1 BGB zusteht. Eine den Anspruch ausschließende gesetzliche Duldungspflicht ist nicht gegeben. Jedoch können weder diese Vorschrift noch § 35 NachbG einer vertraglichen Vereinbarung der Listlandeigentümer mit ihren angrenzenden Nachbarn die Rechtsgrundlage versagen. Ein "Recht der freien Weide'' existiert also heute nicht mehr; allerdings besteht -unabhängig vom Verlangen der betroffenen Nachbarn - aber auch keine generelle Einfriedungspflicht der Weideflächen.

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Keywords

Weide, Nachbarrecht, Weiderecht, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Siedlungsgeschichte, Schaf

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Kiel: (1972), IV, 149 S., Abb.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Kiel 1973)

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Weide, Nachbarrecht, Weiderecht, Bodenrecht, Rechtsgeschichte, Siedlungsgeschichte, Schaf

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