Anforderungen des Teledienstegesetzes an die Gestaltung von Krankenhaus-Homepages.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0340-3602

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ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368

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Abstract

Bei der Präsentation seines Leistungsspektrums auf einer Homepage hat der Krankenhausträger nicht nur werberechtliche und wettbewerbsrechtliche Beschränkungen zu beachten. Das Betreiben einer Internetseite stellt einen so genannten Teledienst im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) dar und unterliegt rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung des Internet-Auftritts. Nach dem TDG sind Website-Betreiber verpflichtet, Angaben über ihre Identität vorzuhalten. Anlässlich einer Novellierung des TDG sind diese Pflichten erheblich erweitert worden. Es wird ein Überblick über die Reichweite der Informationspflichten gegeben, die ein Krankenhausträger nach der neuen Rechtslage zu beachten hat. difu

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Das Krankenhaus

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Nr. 11

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S. 951-953

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