Die verspäteten Erhöhungen fallen zu niedrig aus. Weitere Klarheiten bei Instandhaltungskostenpauschalen. Bei der Verwaltungskostenpauschale will Bonn sich noch viel Zeit lassen.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Abstract
Das Bundesbauministerium will eine umfassende Novellierung zur Neubaumietenverordnung 1970 und zur Zweiten Berechnungsverordnung vorlegen, als deren wichtigste Maßnahme die Anhebung der Pauschalen für die Instandhaltung gestaffelt nach den Wohnungsbezugsjahrgängen bis 1952, von 1953 bis 1969 und ab 1970 gilt. Tabellarisch ist die Entwicklung der Instandhaltungskostenpauschalen seit dem 1.7.1979 mit Alternativ-Vorschlägen dargestellt. Eine Erhöhung der Verwaltungskostenpauschalen scheint nicht vorgesehen zu sein. hg
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Politik, Wohnen/Wohnung, Wohnungsbau, Sozialwohnung, Finanzierung, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Kostenberechnung, Bundesministerium
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1983)Nr.21, S.1-2, Tab.
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Politik, Wohnen/Wohnung, Wohnungsbau, Sozialwohnung, Finanzierung, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Kostenberechnung, Bundesministerium