Freiraum- und Standortvorsorge bei zunehmender räumlicher Enge.
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Datum
1983
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ZZ
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SEBI: Zs 2355
BBR: Z 232
IRB: Z 1495
BBR: Z 232
IRB: Z 1495
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Dokumenttyp (zusätzl.)
Zusammenfassung
Zwischen 1960 und 1980 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 150.000 ha Land der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Für den Zeitraum 1980-1990 dürften weitere 70.000-90.000 ha anderen als landwirtschaftlichen Nutzungen zugeführt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Nachfragedruck der Siedlungsflächen auf die Freiräume unvermindert stark bleibt. Dabei stellt der gewerbliche Flächenbedarf nicht einmal den dominierenden Faktor bei der Einengung der Freiräume dar, auch wenn die Gemeinden dazu neigen, Gewerbeflächen in größeren zusammenhängenden Freiräumen auszuweisen und zu erschließen. Freiräume, die vor allem in Verdichtungsräumen knapp und deshalb von besonderem Wert sind, werden primär durch Wohnbebauung aufgezehrt. Dem könnte insbesondere durch eine intensivere Nutzung vorhandener Bauflächen und durch eine Aktivierung vorhandenen Baulandes entgegengewirkt werden. Zur Erhaltung von Freiflächen ist auch an eine Verschärfung des § 35 BBauG (Außenbereichsbebauung) zu denken. Hinsichtlich der gewerblichen Wirtschaft sollte vor allem den Wiederverwendungsmöglichkeiten aufgegebener Standorte und der Nutzung kleinerer Gewerbegebiete verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt werden. er/bflr
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Mitteilungen der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, München 26(1982)Nr.2, S.163-256, Abb., Tab., Lit.