Verfassungsrechtliche Fragen des Ersatzunterrichts zum Religionsunterricht.
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DE
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Bonn
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ZLB: 98/4002
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DI
RE
RE
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Abstract
Aufgrund hoher Abmeldezahlen vom schulischen Religionsunterricht in den alten Bundesländern, wurde 1992 in Bayern Ethikunterricht als verpflichtendes Ersatzfach eingeführt. Im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG werden die Teilnahmeregelungen untersucht und der Frage nachgegangen, ob die Einführung eines Ersatzunterrichts bestimmten Vorgaben unterliegt. Darüber hinaus wird diskutiert, ob die Etablierung eines Ersatzunterrichts zum Religionsunterricht eine wesentliche Angelegenheit darstellt, die dem Parlament vorbehalten ist. Zum Schluß werden einzelne Fragen der Einbindung des Faches in den Schulalltag geprüft, wie z.B. Abmeldung oder Wahlrecht, die Ausbildung der Lehrer und das Neutralitätsgebot des Ersatzunterrichtes. kirs/difu
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273 S.