Polen und Deutsche in der städtischen Selbstverwaltung im Großherzogtum Posen 1815-1918.
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1988
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SEBI: Zs 1505-27,2
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Zwischen 1795 und 1918 wurde die Entwicklung der Beziehungen zwischen Polen und Deutschen in den Organen der städtischen Selbstverwaltung im damaligen "Großherzogtum Posen" von preußischen Gesetzen bestimmt; nur zwischen 1807 und 1815 galt napoleonisches Recht. Nach der Aufteilung Polens durch den Wiener Kongreß im Jahre 1815 wurde die Stein'sche Städteordnung von 1808 nur zögernd eingeführt. Auch die revidierte Städteordnung von 1831 wurde nur stufenweise eingeführt. Nach dem erfolglosen Ende der Revolution von 1848 wurde im Großherzogtum Posen die preußische Städteordnung für die östlichen Provinzen von 1853 zur Geltung gebracht. Sie galt bis zum Ende der preußischen Herrschaft in Posen bis 1918. Die preußischen Behörden im "Großherzogtum Posen" bevorzugten nicht selten die deutsche Bevölkerung; die polnischen Einwohner waren in den ärmeren Schichten überproportional vertreten und aus diesem Grunde durch das Drei-Klassen-Wahlrecht besonders benachteiligt. Während im 19. Jh. zunächst die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Toleranz noch groß gewesen war, verschärfte sich gegen Ende des Jahrhunderts der Nationalitätenkampf auf beiden Seiten. So war es beinahe eine zwangsläufige Entwicklung, daß nach dem Ende der preußischen Herrschaft im neuentstandenen Polen nach 1918 kaum noch Kompromisse zwischen Deutschen und Polen möglich waren. difu
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 27(1988), H. 2, S. 200-215, Kt.; Lit.