Die Grenzen der Formfreiheit des Verwaltungsaktes.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: CO 98

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Grundsatz der Formfreiheit des Verwaltungsaktes (VA), der von der herrschenden Lehre vertreten wird, ist heute angesichts zahlreicher Ausnahmevorschriften eher die Ausnahme als die Regel. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis überdenkt der Verfasser den Grundsatz der Formfreiheit der Verwaltungsakte und seine Gültigkeit neu. Er hält die Gründe der herrschenden Lehre für sein Bestehen nicht für überzeugend. Nach der heutigen Verfassungs- und Verwaltungsrechtslage sei die Verwaltung vielmehr verpflichtet, den VA normalerweise schriftlich zu erlassen. Die Schriftform entspreche am ehesten der inhaltlichen Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit als Konkretisierungen der Rechtssicherheit und gewähre am ehesten einen effektiven Rechtsschutz (Art. 19 IV GG). Neben den Ausnahmen von dieser Schriftform befaßt sich der Autor mit den Folgen von Formverstößen. chb/difu

Description

Keywords

Verwaltungsakt, Formfreiheit, Formvorschrift, Schriftform, Urkunde, Zeichen, Schweigen, Formverstoß, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Heidelberg: (1965), 114 S., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Verwaltungsakt, Formfreiheit, Formvorschrift, Schriftform, Urkunde, Zeichen, Schweigen, Formverstoß, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries