Bundesverkehrswegeplan 2030. Stellungnahme des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030.

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Der VDV begrüßt den Grundsatz "Erhalt vor Aus- und Neubau" und sieht das Bestandsnetz auf Basis der LuFV II bis Ende 2019 als gewährleistet an. Positiv ist auch, dass die fachliche und planerische Substanz der Bundesverkehrswegeplanung durch den systemischen Ansatz des BVWP 2030 deutlich gestiegen ist. Kritisch festgehalten werden folgende Punkte: Die Umwelt- und Klimaziele der Bundesregierung werden mit dem BVWP 2030 verfehlt. Eine konsequente Gewichtung der Vorhaben des BVWP 2030 zugunsten der Schiene würde im Zusammenspiel mit anderen Politikfeldern zu den klima- und umweltpolitisch gewünschten Ergebnissen führen. / Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist analog zu seinen Vorgängern deutlich unterfinanziert. Die angenommene Verteilung der finanziellen Ressourcen zeigt eine deutliche Schieflage zulasten der Schiene. / Der BVWP ist ein Investitionsrahmenplan. Konkrete Finanzierungsentscheidungen werden jährlich im Zuge der Verabschiedung des jeweiligen Bundeshaushalts getroffen. Die Verkehrs- und Haushaltspolitik muss den Mitteleinsatz zugunsten der umwelt- und klimaschonenden Verkehrsträger verschieben. / Die relevanten Nahverkehrsprojekte der Schiene müssen - ebenso wie die über 500 Ortsumgehungen der Straße - bewertet und bei positivem Ergebnis in die Prioritätenliste des BVWP 2030 eingeordnet werden. / Die Ertüchtigung des Netzes für die Fahrbarkeit längerer Züge (im ersten Schritt 740 Meter) hat für die Güterbahnen sehr hohe Priorität. / Der Ausbau der Großknoten muss im Sinne einer möglichst schnellen Umsetzung zügig mit Maßnahmen unterlegt und bewertet werden. / Kleinere Maßnahmen an Strecken und Knoten mit positiver Wirkung müssen im weiteren Prozess angemessen berücksichtigt werden.

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