Schattenmieten und der Berliner Mietendeckel.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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0173-1564
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200468-9
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ZLB: R 199 ZB 7111
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RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Während das BVerfG den "Berliner Mietendeekel" auf seine
Verfassungsmäßigkeit überprüft, werden auf dem Berliner
Wohnungsmarkt immer häufiger sowohl ein entsprechend
gedeckelter als auch ein höherer Mietzins für den Fall der
Verfassungswidrigkeit des Mieten WoG Bin vereinbart (sog.
"Schattenmieten " oder" Eventualmietzinsvereinbarungen ").
Der Beitrag untersucht die zivilrechtlichen Folgen dieser
Vereinbarungen für den Fall der Verfassungswidrigkeit des
Gesetzes. Die Autoren argumentieren insbesondere, dass es
sich bei den Vereinbarungen um unzulässige und damit unwirksame
Mieterhöhungen i. S. d. § 557 Abs. 4 BGB handelt.
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht : WM
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2
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73-79