Arbeitseinsatz von Sozialhilfeempfängern. Aufgabendelegation an freie Träger und Funktion der Arbeitnehmervertretungen.

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SEBI: 86/1429-4

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Est wird die Diskrepanz gezeigt zwischen den benachteiligenden Lebensverhältnissen von Sozialhilfeempfängern, den juristischen Normierungen und ihrer Rechtsanwendung in der Praxis. Immer mehr ist festzustellen, daß Arbeitslose auf Sozialhilfe angewiesen sind. Es wird hier das Problem behandelt, welche Rolle Wohlfahrtspflege und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bei der Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern haben. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen problematisieren (wie hier dargestellt), daß durch den Arbeitseinsatz von Sozialhilfeempfängern der allgemeine Arbeitsmarkt noch weiter ausgehöhlt wird. Es sind zwei Beispiele aus der Praxis dargestellt, der Landkreis Starnberg und die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., die Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz geben. sg/difu

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Sozialhilfe, Sozialhilfeempfänger, Sozialpolitik, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Trägerschaft, Verein, Verband, Arbeit, Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung

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Frankfurt: Selbstverlag (1984), II, 74 S., Lit.

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Sozialhilfe, Sozialhilfeempfänger, Sozialpolitik, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Trägerschaft, Verein, Verband, Arbeit, Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung

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ISS-Arbeitshefte; 8