Von Feigenblättern und Tabuzonen: Entwicklungen des Bauplanungsrechts am Beispiel der Windenergie.

Heymanns
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Heymanns

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Die Rechtsprechung zum Bauplanungsrecht hat sich in den vergangenen 25 Jahren mit keinem tatsächlichen Phänomen so intensiv beschäftigt wie mit der Windenergie. Das beruht zum einen auf deren stetig steigenden wirtschaftlichen Bedeutung, zum anderen darauf, dass der Gesetzgeber mit der Entscheidung für eine Privilegierung bei gleichzeitiger kommunaler oder raumordnerischer Steuerung ein neues Modell für die Behandlung von Außenbereichsvorhaben geschaffen hat. Die Rechtsprechung hat die Planungsbefugnisse der Gemeinde inzwischen in ein Modell eingehegt, das trotz einer eigenen Begrifflichkeit herkömmlichen Bahnen folgt. Die Befugnis nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wirft aber die Frage auf, ob die Gemeinde auch die Möglichkeit hat, den Außenbereich zu beplanen, ohne ein gesamträumliches Konzept zu verfolgen - solche Fragen können sich bei Anlagen der Massentierhaltung stellen. Prozessual hat die Rechtsprechung einige Schritte machen müssen, um Rechtsschutz gegen Planungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu eröffnen. Sie ist nach einem Urteil vom 13.12.2018 konsolidiert. Schließlich ein Blick auf das Zulassungsrecht: Anlässlich von Zulassungsanträgen für Windenergieanlagen hat sich das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 23.10.2018 zum Umgang mit tatsächlichen Unsicherheiten geäußert.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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Nr. 10

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S. 608-613

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