Der Private bei der Erledigung kommunaler Aufgaben, insbesondere der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung.

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Bochum

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ZLB: 97/412-4

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DI

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Abstract

Eine bevorstehende Grundsanierung des Abwasserbeseitigungssystems bringt für die wirtschaftliche und dem steigenden Umweltbewußtsein gerecht werdende Beseitigung des Abwassers die Schwierigkeit, daß die herkömmlichen rechtlichen Formen der Erledigung öffentlicher Aufgaben als unzureichend erscheinen. Zu der angespannten öffentlichen Haushaltslage kommt in den neuen Ländern hinzu, daß funktionierende Abwasseranlagen und Kanalisationen nicht nur saniert, sondern auch noch aufgebaut werden müssen, was zu Überlegungen führt, die Privatwirtschaft stärker einzubinden. Grundsätzlich sind die Gemeinden abwasserbeseitigungspflichtig. Hierzu werden Beispiele aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen angeführt. Bei der Untersuchung der einzelnen Organisationsformen wird darauf eingegangen, wie die Gemeinde ihrer Aufgabenverantwortung in den unterschiedlich gestalteten Rechtsverhältnissen gerecht werden kann. Bei der anschließenden Analyse der Wasserversorgung steht die Konzessionsvergabe an Privatunternehmer und wie diese mit den kommunalrechtlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen ist, im Vordergrund. kirs/difu

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XXVIII, 270 S.

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