Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Durchführung flexibler Arbeitszeitmodelle.

Lang
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lang

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Frankfurt/Main

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2002/1692

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Vor der Einführung der 35-Stunden-Woche im Jahre 1995 rankte sich die Arbeitszeitdiskussion vor allem um den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Demgegenüber ist in den letzten Jahren die Frage der Verteilung des vereinbarten Arbeitszeitvolumens und damit die Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Vordergrund getreten. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen geht das Leistungsbestimmungsrecht bezüglich der Lage der Arbeitszeit in erhöhtem Maße auf den Arbeitgeber über. Der Betriebsrat vertritt bei der Abstimmung der unterschiedlichen Interessen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Arbeitszeitfragen die Arbeitnehmerinteressen. Gegenstand der Arbeit sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Durchführung flexibler Arbeitszeitmodelle. difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XXIV, 209 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3238