Die Generalklausel des preußischen Polizeirechts von 1875 bis zum Polizeiverwaltungsgesetz von 1931.
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1988
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SEBI: 90/700
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Die Intention des 1931 in Kraft getretenen Polizeiverwaltungsgesetzes (PVG) war die Kodifikation der bestehenden Rechtsgrundsätze, die insbesondere durch die Rechtsprechung des 1875 konstituierten Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 10 II 17 des Allgemeinen Landrechts (ALR) entwickelt wurden. Nach Jahrzehnten weiterer Rechtsentwicklung ist heute die Frage von Interesse, ob das vorbildliche deutsche Polizeigesetz tatsächlin in ungebrochener Kontinuität die bestehenden Grundsätze des Polizeirechts kodifiziert oder aber in wesentlichen Punkten eigenständige Neuerungen geschaffen hat. Die hierfür entscheidende Prüfstelle ist die § 10 II 17 ALR ersetzende neue Generalklausel des § 14 PVG, für Verfügungen ergänzt durch § 41. kmr/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1988), LVIII, 516 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1987)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 719