Die Generalklausel des preußischen Polizeirechts von 1875 bis zum Polizeiverwaltungsgesetz von 1931.

Heuer, Hartmut
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1988

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 90/700

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Intention des 1931 in Kraft getretenen Polizeiverwaltungsgesetzes (PVG) war die Kodifikation der bestehenden Rechtsgrundsätze, die insbesondere durch die Rechtsprechung des 1875 konstituierten Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 10 II 17 des Allgemeinen Landrechts (ALR) entwickelt wurden. Nach Jahrzehnten weiterer Rechtsentwicklung ist heute die Frage von Interesse, ob das vorbildliche deutsche Polizeigesetz tatsächlin in ungebrochener Kontinuität die bestehenden Grundsätze des Polizeirechts kodifiziert oder aber in wesentlichen Punkten eigenständige Neuerungen geschaffen hat. Die hierfür entscheidende Prüfstelle ist die § 10 II 17 ALR ersetzende neue Generalklausel des § 14 PVG, für Verfügungen ergänzt durch § 41. kmr/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Frankfurt/Main: Lang (1988), LVIII, 516 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1987)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 719

Sammlungen