Die Generalklausel des preußischen Polizeirechts von 1875 bis zum Polizeiverwaltungsgesetz von 1931.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 90/700

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
S

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Intention des 1931 in Kraft getretenen Polizeiverwaltungsgesetzes (PVG) war die Kodifikation der bestehenden Rechtsgrundsätze, die insbesondere durch die Rechtsprechung des 1875 konstituierten Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 10 II 17 des Allgemeinen Landrechts (ALR) entwickelt wurden. Nach Jahrzehnten weiterer Rechtsentwicklung ist heute die Frage von Interesse, ob das vorbildliche deutsche Polizeigesetz tatsächlin in ungebrochener Kontinuität die bestehenden Grundsätze des Polizeirechts kodifiziert oder aber in wesentlichen Punkten eigenständige Neuerungen geschaffen hat. Die hierfür entscheidende Prüfstelle ist die § 10 II 17 ALR ersetzende neue Generalklausel des § 14 PVG, für Verfügungen ergänzt durch § 41. kmr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Polizeirecht, Generalklausel, Rechtsprechung, Gefahrenabwehr, Sicherheit, Ordnung, Schutzfunktion, Opportunitätsprinzip, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Schadenersatz, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Polizei, Recht, Verwaltung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Frankfurt/Main: Lang (1988), LVIII, 516 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1987)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Polizeirecht, Generalklausel, Rechtsprechung, Gefahrenabwehr, Sicherheit, Ordnung, Schutzfunktion, Opportunitätsprinzip, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Schadenersatz, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte, Polizei, Recht, Verwaltung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 719