Wem nützt das Wohnraumkündigungsschutzgesetz?

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 80/4210

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der Faktor Miete wird in der Konstellation von Bauindustrie/Hausbesitzer, Lohnkosten und Nachfrage nach Konsumgütern und der damit verbundenen unterschiedlichen Kapitalinteressen untersucht. Hinter der Einführung des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes steht das Ziel des Staates, hohen Lohnforderungen zu begegnen. Allerdings wird gezeigt, daß das Gesetz weder in diesem Sinne als Mietstop, noch - wie zunehmend von seinen Gegnern argumentiert wird -als Investitionshemmnis wirkt. Vom Standpunkt der Wohnversorgung ist die ortsübliche Vergleichsmiete vielmehr ein Instrument zur kontinuierlichen Mietsteigerung, das sich besonders im Wohnungsteilmarkt für die unteren Einkommensschichten problematisch auswirkt und auch keinen ausreichenden Schutz gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen und Kündigungen bietet. cbb/difu

Description

Keywords

Mietrecht, Mietpreisbindung, Weißer Kreis, Wohnungswesen, Kündigungsschutz, Wohnung, Mietwesen

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

In: Eichstädt-Bohlig, Franziska u.a.: Aspekte der Berliner Wohnungspolitik.Hrsg.: TU Berlin, Institut für Wohnungsbau und Stadtteilplanung (IWOS), Fachbereich 8 - Architektur, Berlin: (1980), S. 281-303, Abb.; Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Mietrecht, Mietpreisbindung, Weißer Kreis, Wohnungswesen, Kündigungsschutz, Wohnung, Mietwesen

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

IWOS-Bericht zur Stadtforschung; 4