Wem nützt das Wohnraumkündigungsschutzgesetz?

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SEBI: 80/4210

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Zusammenfassung

Der Faktor Miete wird in der Konstellation von Bauindustrie/Hausbesitzer, Lohnkosten und Nachfrage nach Konsumgütern und der damit verbundenen unterschiedlichen Kapitalinteressen untersucht. Hinter der Einführung des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes steht das Ziel des Staates, hohen Lohnforderungen zu begegnen. Allerdings wird gezeigt, daß das Gesetz weder in diesem Sinne als Mietstop, noch - wie zunehmend von seinen Gegnern argumentiert wird -als Investitionshemmnis wirkt. Vom Standpunkt der Wohnversorgung ist die ortsübliche Vergleichsmiete vielmehr ein Instrument zur kontinuierlichen Mietsteigerung, das sich besonders im Wohnungsteilmarkt für die unteren Einkommensschichten problematisch auswirkt und auch keinen ausreichenden Schutz gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen und Kündigungen bietet. cbb/difu

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Mietrecht, Mietpreisbindung, Weißer Kreis, Wohnungswesen, Kündigungsschutz, Wohnung, Mietwesen

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In: Eichstädt-Bohlig, Franziska u.a.: Aspekte der Berliner Wohnungspolitik.Hrsg.: TU Berlin, Institut für Wohnungsbau und Stadtteilplanung (IWOS), Fachbereich 8 - Architektur, Berlin: (1980), S. 281-303, Abb.; Lit.

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Mietrecht, Mietpreisbindung, Weißer Kreis, Wohnungswesen, Kündigungsschutz, Wohnung, Mietwesen

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IWOS-Bericht zur Stadtforschung; 4