Europäischer Stromverbund und EG-Recht.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: 92/3584

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Zusammenfassung

Die Studie behandelt den europäischen Stromverbund, also den grenzüberschreitenden Stromaustausch vor dem Hintergrund eines Gemeinsamen Europäischen Marktes ab 1993. Die Zusammenarbeit der Verbundunternehmen unterzieht der Autor einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung, wobei die Möglichkeit, im Elektrizitätsbereich Wettbewerb überhaupt stattfinden zu lassen, geklärt wird. Das EG-Recht, insbesondere Artikel 85 EWG-Vertrag, wird bei der Prüfung von kartellrechtlichen Fragen herangezogen. In der Union für die Koordinierung der Erzeugung und des Transports elektrischer Energie (UCPTE) sind neben Deutschland elf weitere europäische Staaten verbunden, deren Stromnetze bereits Verknüpfungen aufweisen. Ziel der UCPTE sind technische Verbesserungen und die Gewährleistung eines kontinuierlichen Verbundbetriebs. Im Anhang findet sich die Satzung der UCPTE von 1954. rebo/difu

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XVIII, 216 S.

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Recht - Technik - Wirtschaft; 65