Die Masse im Massenverfahren. Dargestellt am Beispiel des Planfeststellungsverfahrens für den Flughafen München.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Das Massenverfahren besteht aus einem Konglomerat unterschiedlicher Einzelmassen. Kernmasse ist die Beteiligungsmasse. Welche Einzelmassen im Massenverfahren auftreten und welchen Umfang sie annehmen können, wird am Beispiel des Planfeststellungsverfahren Flughafen München dargestellt. Trotz großer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten ist das Massenverfahren in der Verwaltung und neuerdings auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem geltenden Verfahrensrecht noch zu bewältigen, wenn bei seiner Anwendung und Interpretation die Eigentümlichkeiten solcher Verfahren Berücksichtigung finden. Dennoch bedarf es de lege ferenda weiterer technisch-organisatorischer Verbesserungen, aber auch einiger massebedingter qualitativer Neuerungen. bm

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Verwaltungsgericht, Massenverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, Planfeststellung, Beispiel, Flughafenbau, Bürgerinitiative

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 112(1981)Nr.1, S.1-11, Lit.

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Verwaltungsgericht, Massenverfahren, Verwaltungsverfahrensgesetz, Planfeststellung, Beispiel, Flughafenbau, Bürgerinitiative

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