Mit Erbbaurecht zu mehr bezahlbarem Wohnungsbau.

Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
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Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

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DE

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Berlin

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1867-8815

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ZLB: Kws 108 ZB 6373

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RE

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Abstract

Vor 100 Jahren trat das deutsche Erbbaurechtsgesetz in Kraft. Ziel war es, preisgünstiges Wohnen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Angesichts der aktuellen Herausforderung, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auch perspektivisch zu sichern, erfährt das Erbbaurecht eine politische Renaissance. Erbbau-Prinzip ist eine Trennung der Eigentumsverhältnisse von Boden und Gebäude für eine festgelegte Zeitdauer. Der Erbbaurechtsnehmer nutzt das Grundstück des Erbbaurechtsgebers, um zumeist ein Gebäude darauf zu errichten. Dafür zahlt er Erbbauzinsen an den Grundstückseigentümer. Der Inhalt des Erbbaurechts wird in einem Erbbaurechtsvertrag zwischen den Vertragspartnern festgelegt. Dabei können Erbbaurechtsverträge individuell gestaltet werden.

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Forum Wohnen und Stadtentwicklung : Verbandsorgan des Vhw

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Nr. 4

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S. 201-204

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