Erschließungsbeitrag. Beitragspflicht. Dauerhaftigkeit der Erschließung.

Werner
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Bandtitel

Herausgeber

Werner

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0340-7497

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 818-4
IRB: Z 1039

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1) Die Frage, durch welche Straße ein Grundstück i.S. des § 133 Abs.1 Satz 1 BauGB erschlossen ist, richtet sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach dessen Festsetzungen über die straßenmäßige Erschließung. Der Bestandsschutz des Gebäudes, dessen Errichtung aufgrund einer davon abweichenden Zuwegung bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplans genehmigt wurde, reicht zur Begründung einer Erschließungsbeitragspflicht des Grundstücks nach § 133 Abs.1 Satz 1 BauGB nicht aus. 2) I.S. des § 30 Abs.2 BauGB "gesichert" ist eine Erschließung nur dann, wenn damit zu rechnen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird. Eine Zuwegung zu einem Hinterliegergrundstück, die nur auf einer auflösend bedingten Baulast beruht, löst jedenfalls dann keine Erschließungsbeitragspflicht nach § 133 Abs.1 Satz 1 BauGB aus, wenn sich in dem gem. § 133 Abs.2 Satz 1 BauGB maßgeblichen Zeitpunkt bereits konkret abzeichnet, dass die Baulast durch Eintritt der Bedingung demnächst erlöschen wird. BVerwG, Urteil vom 8.5.2002 - 9 C 5.01. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

Ausgabe

Nr. 11

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Seiten

S. 876-877

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