Die Wirtschaftsrelevanz der Menschenwürde - dargestellt an ausgewählten Fallgruppen.

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Münster

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ZLB: 92/3730

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DI

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Abstract

Die in Art. 1 Abs. I GG verankerte Menschenwürde ist als Grundlage der Verfassung von fundamentaler Bedeutung für das Verhältnis von Staat und öffentlichem Wirtschaftsrecht. Es geht dabei um die Frage, ob der Staat ein ökonomisches Existenzminimum zu garantieren hat. Weiterhin behandelt die Autorin die Beziehung zwischen Ökologie und Menschenwürde. In diesem Zusammenhang befaßt sich die Untersuchung mit dem ökologischen Risiko der Kernkraft. Weiterhin spielt Art. 1 Abs. I GG eine wesentliche Rolle in der Wirtschaftsstatistik (Datenerhebung für vorausschauende Wirtschaftspolitik) und Wirtschaftsplanung. Zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bürger entwickelte das Bundesverfassungsgericht das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Behandelt wird hier insbesondere der Schutz betrieblicher Daten. Weitere Fallgruppen stellen die Vermarktung von Sexualität (Peep-Show) und die Gentechnologie im Verhältnis zur Menschenwürde dar. rebo/difu

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XXVII, 136 S.

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