Zur normativen Bedeutung des Demokratieprinzips nach Art. 79 Abs.3 GG. Ein verfassungsdogmatischer Beitrag zur Rationalität des Rechts.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: 97/1329
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DI
S
S
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Abstract
Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung führt diese Untersuchung zwei große Themen des deutschen Staatsrechts zusammen. Zum einen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3) und zum anderen das Demokratieprinzip (Art. 20). Der Begriff "freiheitlich demokratische Grundordnung" wird in diesem Zusammenhang kritisch gewürdigt und nach drei Aspekten demokratischer Teilhabe an der Staatsgewalt entwickelt. Der 1. Aspekt umfaßt die politischen Freiheitsrechte, der 2. betrifft die unmittelbare Teilhabe des Volkes an der Staatswillensbildung im verfaßten Status und der dritte beschreibt die Ausübung der Staatsgewalt vom Volk durch die besonderen Organe der Gesetzgebung. Insgesamt werden wesentliche Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates dargestellt. kirs/difu
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313 S.
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Nomos Universitätsschriften. Recht; 209