Nachrüstung von MBA-Altanlagen gemäß 30. BImSchV.

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DE

Erscheinungsort

Wiesbaden

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1616-5829

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ZLB: 4-Zs 4648

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die 30. BImSchV (in Kraft getreten am 1.3.2001) hat die Anforderungen an die Abluftreinigung von mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlagen (MBA) verschärft. Erstmals wurden im Immissionsschutzrecht neben Konzentrations- auch Frachtgrenzwerte für Gesamtkohlenstoff (TOC) und Lachgas definiert. Speziell der TOC-Frachtgrenzwert von 55 g TOC pro Mg Abfall setzt viele MBA-Anlagen unter Druck. Altanlagen müssen den Abluftwerten ab dem 1.3.2006 genügen. Auf Grundlage neuer Messungen an der MBA Linkenbach stellt der Fachbeitrag die Möglichkeiten und Probleme bei der Nachrüstung von MBA-Altanlagen aus Betreibersicht dar. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Umweltpraxis

Ausgabe

Nr. 5

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Seiten

S. 29-31

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