Sanierung Stadtkern Emsdetten.

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SEBI: 75/3961

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Abstract

In Weiterentwicklung des Bebauungsplanentwurfes von 1967 hat der Rat der Stadt Emsdetten - nachdem die planerischen Voraussetzungen geschaffen sind und durch Landes- und Bundesförderungen die zügige Durchführung der Sanierung gesichert ist - im Juni 1972 etwa ein Drittel des gesamten Stadtkerns als ersten Sanierungsabschnitt ausgewiesen. Zur Vorbereitung der Sanierung wurde der Flächennutzungsplan überarbeitet und der Bebauungsplan Stadtkern 1971 verabschiedet. Die im ersten Abschnitt der Sanierung anfallenden Kosten von ca. 25 Mio DM werden von Bund, Land und Stadt getragen und entfallen auf Tiefbauinvestitionen, Bodenordnung sowie Entschädigungen an Betroffene; für den Abschnitt ist ein Zeitraum von etwa 10 Jahren vorgesehen.

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Stadtkern, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Sanierung, Stadtplanung, Planung, Finanzen

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Emsdetten, (1972) 73 S., Kt.; Abb.

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Stadtkern, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Sanierung, Stadtplanung, Planung, Finanzen

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