Harmonisierungsbedürftigkeit von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
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1989
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SEBI: 90/2543
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Zusammenfassung
Durch die Leitlinien des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorgezeichnet, konzentrierte sich die thematische Behandlung der Rechtsmaterie des neuen Baugesetzbuches vom 1.7.1987 fast ausschließlich auf das Bauplanungs- sowie das Städtebauförderungsrecht. Das Verhältnis des Bauplanungsrechts des Bundes zu dem wichtigen Bereich des Bauordnungsrechts der Länder erfuhr demgegenüber nach Ansicht des Autors nur spärliche Behandlung. Deshalb beläßt es diese Untersuchung nicht bei der rechtspolitischen Sicht der Bundesregierung und zeigt die bis dahin vernachlässigten Wechselbeziehungen zwischen dem Bauplanungsrecht des Bundes und dem Bauordnungsrecht der Länder auf, wobei insbesondere Anknüpfungen, Verweisungen, Ergänzungen und Doppelregelungen sichtbar gemacht werden, um anschließend einen Lösungsansatz zur Koordination der Vorschriften des Bundes- und des Landesrechts zu geben, und zwar in Form des Entwurfs eines harmonisierten Teils des Baugesetzbuches. alf/difu
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Gießen: (1989), XV, 140 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1989)