Von der elektronischen Verwaltung zur elektronischen Verwaltungsjustiz - Realisierungsbedingungen und Realisierungsrisiken im Vergleich.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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Abstract

Mit dem Justiz-Kommunikationsgesetz von 2005 hat der Gesetzgeber im Grundsatz die Möglichkeit eröffnet, Prozessakten elektronisch zu führen, nachdem einige Jahre zuvor bereits die gesetzlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Verwaltungskommunikation geschaffen worden waren. Die Elektronisierung von Verwaltung und Verwaltungsjustiz verspricht einerseits eine größere Effizienz von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Auf der anderen Seite stehen praktische Schwierigkeiten und normative Bedenken einer reibungslosen Realisierung entgegen. Für die elektronische Verwaltung ist dies umfassend und grundlegend untersucht. Von der breiteren Fachöffentlichkeit wenig beobachtet, nimmt derzeit jedoch gerade die Elektronisierung des Verwaltungsprozesses Fahrt auf. Im Beitrag werden die praktischen und die normativen Realisierungsbedingungen von E-Government und E-Justice vergleichend betrachtet. difu

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 16

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S. 993-1000

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