Bau und Finanzierung von nachträglichen Radwegen an Landstraßen.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

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RE

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Abstract

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Baden-Württemberg wurde Ende 2006 unter der Federführung des Innenministeriums ein "Runder Tisch Radverkehr Baden-Württemberg" installiert. In den im Frühjahr 2008 verabschiedeten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Radverkehrs sind auch Aussagen zum Bau und der Finanzierung der Fahrradinfrastruktur enthalten. In den Empfehlungen für die Finanzierung der Infrastruktur des Radwegenetzes wird auf das im Straßenrecht (Bundesfernstraßengesetz und Straßengesetz für Baden-Württemberg) festgelegte Baulastprinzip hingewiesen, das sowohl die Entscheidung über den erstmaligen Bau als auch die spätere Erweiterung und Ergänzung um Radwege erfasst. Bei den Maßnahmen wird nach der Baulast für die jeweilige Verkehrsfläche unterschieden, also nach Maßnahmen für Radverkehrsanlagen des Bundes, des Landes und der Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden). Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag die Frage der Finanzierung von Radverkehrsanlagen an Landstraßen sowie innerhalb von Ortsdurchfahrten behandelt.

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Die Gemeinde

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Nr. 22

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S. 1088-1089

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