Gemeindliche Kirchturmbaulasten und Wegfall des Observanzgrundes.

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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920

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Zusammenfassung

Als Relikt einer vormals engen Verzahnung von Kirche und Staat haben sich bis auf den heutigen Tag sog. Kirchenbaulasten gehalten, die eine Unterhaltung der Kirchengebäude oder Übernahme des Kirchenkassendefizits durch die politischen Gemeinden beinhalten. Am Beispiel einer sich auf die Unterhaltung eines Kirchturms beziehenden Lokalobservanz wird die Frage untersucht, ob die Kirchenbaulast auch heute noch als Anspruchsgrundlage besteht oder wegen völlig veränderter Verhältnisse obsolet geworden ist. -z-

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Verwaltungsrecht, Observanzrecht, Kirchturmbaulast, Baulast

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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 36(1982)Nr.2, S.61-64, Lit.

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Verwaltungsrecht, Observanzrecht, Kirchturmbaulast, Baulast

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